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  Angebote Eigentumswohnung: Sonntag, 20.05.2012

Auflassung

Begriffsdefinitionen rund um das Thema Immobilien.


GWH Lexikon: Auflassung Auflassung

Die Auflassung ist die Einigung des Verkäufers und des Käufers über den Eigentumsübergang und wird im Grundbuch eingetragen. Das heißt, der Käufer wird als zukünftiger Eigentümer vermerkt. Erst bei Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen, wie zum Beispiel der Unbedenklichkeitsbescheinigung, stellt der Notar den Umschreibungsantrag. Der Käufer wird Eigentümer, wenn er im Grundbuch als solcher vermerkt ist. Die Auflassung wird dann gelöscht.

Die Auflassung wird meist zugleich mit dem Kaufvertrag notariell beurkundet.




GWH Lexikon: Auflassung
Definition zu Auflassung auf "gwh-immobilien.de". Begriffserläuterungen zur Eigentumswohnung bzw. Immobilie. Ein Service der GWH-Kassel, hier zum Begriff "Auflassung".
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