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  Angebote Eigentumswohnung: Sonntag, 20.05.2012

Bruchteilseigentum

Begriffsdefinitionen rund um das Thema Immobilien.


GWH Lexikon: Bruchteilseigentum Bruchteilseigentum

Das Bruchteilseigentum ist eine Form des Miteigentums. Die Bruchteilseigentümer können über ihren jeweiligen Anteil frei verfügen, ihn belasten oder verkaufen ohne die Zustimmung des / der anderen Bruchteilseigentümer einholen zu müssen.

Bei Ehepartnern ist die Form des „Bruchteilseigentums zur ideellen Hälfte“ gebräuchlich. Hier sind die Anteile nicht konkret bestimmt, aber jeder der Partner verfügt frei über seine Hälfte des Eigentums.




GWH Lexikon: Bruchteilseigentum
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