Einmal im Jahr (auf Wunsch der Eigentümer oder des Verwalters auch öfter) beruft der Verwalter die Eigentümerversammlung ein.
In der Einladung zur Versammlung, die den Eigentümern mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin zugehen muss, muss die Tagesordnung und damit die zu beschließenden Punkte aufgeführt werden. Über nicht aufgeführte Punkte kann in der Versammlung nicht beschlossen werden.
Die Beschlussfähigkeit der Versammlung ist gegeben, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sind.
Über die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das den Eigentümern durch den Verwalter zugestellt werden muss.
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