Unter Gemeinschaftseigentum sind die Teile eines Grundstücks / Gebäudes zu verstehen, die kein Sondereigentum sind und daher von allen Eigentümern gemeinschaftlich genutzt werden können.Zwingendes Gemeinschaftseigentum ist das gesamte Grundstück und die Gebäudeteile, die für die Sicherheit und den Fortbestand des Gebäudes notwendig sind.Bsp.: Verkehrsflächen (Treppenhaus, Aufzug etc.), Dach, Schornstein, Gartenfläche, Fassade, tragende Wände.
Die genaue Unterscheidung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist wichtig, um klare Verhältnisse bzgl. der Zuständigkeiten für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, der Zuständigkeit für die Verkehrssicherung und der Lasten- und Kostenverteilung zu schaffen.
Die Abgrenzung des Sondereigentums zum Gemeinschaftseigentum wird in der Teilungserklärung festgelegt.
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