Das Gesamthandseigentum ist eine Form des Miteigentums. Die Gesamthandseigentümer können nur gemeinsam über das Eigentum verfügen, also das Eigentum auch nur gemeinsam belasten oder verkaufen.
Gegenstände und Rechte, die von der Gemeinschaft zusammen erworben werden, stehen allen Eigentümern zu.
Jeder Eigentümer ist am Bruchteil des gesamten Vermögens beteiligt und nicht an bestimmten Anteilen des einzelnen Gegenstandes.
Das Gesamthandseigentum findet sich zum Beispiel bei ungeteilten Erbengemeinschaften.
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