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  Angebote Eigentumswohnung: Sonntag, 20.05.2012

Kaufvertrag

Begriffsdefinitionen rund um das Thema Immobilien.


GWH Lexikon: Kaufvertrag Kaufvertrag

Die Vertragsparteien eines Kaufvertrags sind der Verkäufer und der Käufer.

Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer den Vertragsgegenstand zu überlassen, wogegen der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und den Kaufgegenstand entgegen zu nehmen.

Im Kaufvertrag sind Angaben über folgende Sachverhalte festzulegen:
- Vertragsparteien
- Beschreibung und Bezeichnung des Kaufgegenstands
- Kaufpreis / Fälligkeit
- Haftung des Verkäufers für Mängel
- Zeitpunkt des Übergangs des Besitzes und der damit verbundenen Rechte und Pflichten
- Tragung der Kosten und Steuern durch die Vertragsparteien
- Vermerk über Auflassung
- Unterschriften der Vertragsparteien




GWH Lexikon: Kaufvertrag
Definition zu Kaufvertrag auf "gwh-immobilien.de". Begriffserläuterungen zur Eigentumswohnung bzw. Immobilie. Ein Service der GWH-Kassel, hier zum Begriff "Kaufvertrag".
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