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  Angebote Eigentumswohnung: Sonntag, 20.05.2012

Nießbrauch

Begriffsdefinitionen rund um das Thema Immobilien.


GWH Lexikon: Nießbrauch Nießbrauch

Dem Berechtigten eines Nießbrauchrechts wird die gesamte Nutzung eines Grundstücks gewährt.

Der Nießbrauch ist eine persönliche Dienstbarkeit. Das Recht kann nicht vererbt oder veräußert werden, aber es kann einem anderen überlassen werden (Vermietung, Verpachtung). Der Nießbrauch endet mit dem Tod des Berechtigten.

Bsp.: Die Eltern vermachen ihrem Kind ihr Grundstück. Das Kind räumt den Eltern Nießbrauch ein, sodass diese lebenslanges Nutzungsrecht am Grundstück genießen.




GWH Lexikon: Nießbrauch
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