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  Angebote Eigentumswohnung: Sonntag, 20.05.2012

Notarielle Beurkundung

Begriffsdefinitionen rund um das Thema Immobilien.


GWH Lexikon: Notarielle Beurkundung Notarielle Beurkundung

Ein Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.

Bei der Beurkundung geben die Vertragsparteien ihren Willen zur Eigentumsübertragung gegenüber dem Notar bekannt, dessen Funktionen bei der Beurkundung folgende sind:
- Warnfunktion: Der Notar soll vor unüberlegtem Kauf warnen.
- Schutzfunktion und Richtigkeitsgewähr: Er soll durch sachkundige Beratung gewährleisten, dass der Wille der Vertragspartner richtig, vollständig und rechtswirksam niedergelegt wird.
- Beweissicherungsfunktion: Die getroffenen Vereinbarungen sollen nachvollzogen und bewiesen werden können.

Um privaten Vertragsparteien die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Vertragsinhalt ausführlich auseinander zu setzen, ist der Notar verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass der Vertragstext 2 Wochen vor dem Beurkundungstermin vorliegt.

Wird ein Kaufvertrag nicht beurkundet oder nur mündlich abgeschlossen, ist er nichtig.




GWH Lexikon: Notarielle Beurkundung
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