Die Lasten und Kosten für das Sondereigentum, wie z. B. die Grundsteuer, hat der Eigentümer alleine zu tragen.
Die Kosten für das Gemeinschaftseigentum trägt jeder Eigentümer anteilig nach seinem Miteigentumsanteil. Anfallende Kosten können sein:
- Kosten der Instandhaltung / -setzung
- Kosten der Verwaltung
- Kosten für Reparaturen, Wartungen
Die Eigentümer sind verpflichtet, ein monatliches Hausgeld zu zahlen.
Aufgrund der Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft haften die einzelnen Eigentümer nicht gesamtschuldnerisch. Gläubiger können ihre Forderungen also nur gegenüber der gesamten Gemeinschaft geltend machen und nicht gegen einen einzelnen Eigentümer.
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