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  Angebote Eigentumswohnung: Sonntag, 20.05.2012

Rechte der Eigentümer

Begriffsdefinitionen rund um das Thema Immobilien.


GWH Lexikon: Rechte der Eigentümer Rechte der Eigentümer

Jeder Eigentümer kann sein Sondereigentum im Rahmen der Gesetze und unter Berücksichtigung der Rechte Dritter und der Rechte der anderen Eigentümer nach Belieben nutzen.

Der Eigentümer hat ebenfalls das Recht, das Gemeinschaftseigentum zu nutzen.




GWH Lexikon: Rechte der Eigentümer
Definition zu Rechte der Eigentümer auf "gwh-immobilien.de". Begriffserläuterungen zur Eigentumswohnung bzw. Immobilie. Ein Service der GWH-Kassel, hier zum Begriff "Rechte der Eigentümer".
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