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  Angebote Eigentumswohnung: Sonntag, 20.05.2012

Teileigentum

Begriffsdefinitionen rund um das Thema Immobilien.


GWH Lexikon: Teileigentum Teileigentum

Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (z. B. Garage, Praxis, Geschäft) in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.




GWH Lexikon: Teileigentum
Definition zu Teileigentum auf "gwh-immobilien.de". Begriffserläuterungen zur Eigentumswohnung bzw. Immobilie. Ein Service der GWH-Kassel, hier zum Begriff "Teileigentum".
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