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  Angebote Eigentumswohnung: Sonntag, 20.05.2012

Teilungserklärung

Begriffsdefinitionen rund um das Thema Immobilien.


GWH Lexikon: Teilungserklärung Teilungserklärung

Der Eigentümer eines Grundstücks erklärt in der Teilungserklärung, dass er sein Alleineigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile verbunden mit Sondereigentum aufteilen will.

In der Teilungserklärung wird verzeichnet, wie die Aufteilung der Wohnungseigentumsanlage erfolgt und welche Räume und Teile des Gebäudes zu welchem Sondereigentum gehören.

Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt werden, um Rechtswirksamkeit zu erlangen.

Eine Teilungserklärung beinhaltet folgende Punkte:
- Objektbeschreibung
- Erklärung des Sondereigentums (Auflistung der jeweiligen Miteigentumsanteile verbunden mit Sondereigentum)
- Gegenstand des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentumso     Gemeinschaftsordnung
- Instandhaltung (Zuständigkeiten)
- Lasten und Kosten (Zuständigkeiten, Verteilung)
- Wiederherstellungspflicht (Bei Zerstörung des Gebäudes sind die Eigentümer verpflichtet, den vorigen Zustand wiederherzustellen.)
- Stimmrecht
- Grundbucherklärung (Erklärung, welche Eintragungen im Grundbuch zu vollziehen sind.)

Der Teilungserklärung sind folgende Anlagen zuzufügen:
- Aufteilungsplan (Bauzeichnung, in der die Flächen des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums dargestellt werden)
- Abgeschlossenheitsbescheinigung (Bestätigung der Baubehörde, dass Wohnungen und nicht zu Wohnzwecken dienende Räume in sich abgeschlossen sind, also zu Sondereigentum erklärt werden können)




GWH Lexikon: Teilungserklärung
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