Als Verwalter können natürliche und juristische Personen, also Firmen, bestellt werden.
Der Verwalter agiert als gesetzlicher Vertreter der Eigentümergemeinschaft und ist an die Weisungen der Eigentümer gebunden.
Die Bestellung erfolgt durch Abschluss eines Verwaltervertrags, dessen Vertragsparteien der Verwalter auf der einen, die Eigentümer und die Eigentümergemeinschaft auf der anderen Seite darstellen.
Der Verwalter ist für die unverzügliche Durchführung von gefassten Beschlüssen und der Hausordnung zuständig. Die für die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen hat er zu treffen und die gemeinschaftlichen Gelder zu verwalten.
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