GWH Immobilienportal
  Angebote Eigentumswohnung: Sonntag, 20.05.2012

Verwaltungsbeirat

Begriffsdefinitionen rund um das Thema Immobilien.


GWH Lexikon: Verwaltungsbeirat Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat unterstützt den Verwalter in seiner Arbeit und agiert als Mittler zwischen Eigentümern und Verwalter.

Er wirkt bei der Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen mit, prüft die Abrechnungen und den Wirtschaftsplan und unterzeichnet das Versammlungsprotokoll.

Die Bestellung eines Verwaltungsbeirats ist nicht zwingend und kann durch Vereinbarung auch ausgeschlossen werden.




GWH Lexikon: Verwaltungsbeirat
Definition zu Verwaltungsbeirat auf "gwh-immobilien.de". Begriffserläuterungen zur Eigentumswohnung bzw. Immobilie. Ein Service der GWH-Kassel, hier zum Begriff "Verwaltungsbeirat".
© GWH-Immobilien.de | Impressum | Haftung | Datenschutz | Sitemap