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  Angebote Eigentumswohnung: Sonntag, 20.05.2012

Wirtschaftsplan

Begriffsdefinitionen rund um das Thema Immobilien.


GWH Lexikon: Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan ist der Haushaltsplan der Eigentümergemeinschaft. Er wird für das folgende Kalenderjahr erstellt und ergibt die Berechnungsgrundlage für die fälligen Hausgeldzahlungen durch die einzelnen Eigentümer.

Am Ende eines Jahres muss der Verwalter über die Gelder der Gemeinschaft abrechnen und die daraus resultierende endgültige Verteilung auf die Eigentümer bekannt geben.




GWH Lexikon: Wirtschaftsplan
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