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  Angebote Eigentumswohnung: Sonntag, 20.05.2012

Wohnungseigentümergemeinschaft

Begriffsdefinitionen rund um das Thema Immobilien.


GWH Lexikon: Wohnungseigentümergemeinschaft Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist rechtsfähig, solange sie Rechtsgeschäfte bzgl. der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums abschließt. Sie ist aber keinem bestimmten Verbandstyp zugeordnet.

Die Rechtsgeschäfte der Gemeinschaft werden in der Regel von einem Verwalter übernommen.

Eigentümer von Sondereigentum sind automatisch Mitglied der Gemeinschaft in Verbindung mit allen Rechten und Pflichten der Eigentümer.




GWH Lexikon: Wohnungseigentümergemeinschaft
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