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  Angebote Eigentumswohnung: Sonntag, 20.05.2012

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Begriffsdefinitionen rund um das Thema Immobilien.


GWH Lexikon: Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Das Wohnungseigentumsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentumsrecht.

Auch für das Teileigentum gelten zumeist die Vorschriften des WEG.

Das WEG wurde am 15.03.1951 eingeführt, da das BGB die Möglichkeit des Eigentums an einzelnen Räumen oder Teilen eines Gebäudes nicht vorsieht. Am 01.07.2007 trat eine in einigen Teilen novellierte Fassung des WEG in Kraft.




GWH Lexikon: Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
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